Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen zur Wertermittlung von Immobilien
Falls Sie die relevanten Unterlagen für die Wertermittlung nicht vorliegen haben, kümmern wir uns gerne darum.
aktueller, vollständiger, unbeglaubigter Grundbuchauszug (Grundbuchamt)
Mietverträge oder andere mit Dritten getroffene Vereinbarungen
Bauakte (Baujahr, Baupläne, Grundrisse, Wohn-/Nutzflächenberechnung, Schnitt, Baubeschreibung)
Katasterauszug mit Angabe der Grundstücksgröße (Katasteramt)
Erschließungsbeitragsbescheinigung nach BauGB und KAG (Tiefbauamt)
Energieausweis, Thermographie, wenn vorhanden
Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen, baulichen Veränderungen
bei Wohnungseigentum zusätzlich:
Gemeinschaftsordnung (an Grundbuch geheftet)
Teilungserklärung (an Gemeinschaftsordnung an Grundbuch geheftet)
Aufteilungsplan (der Teilungserklärung beigefügt)
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wirtschaftsplan, Instandhaltungsrücklage, Rücklagenrate (Hausverwaltung)
Beschlüsse der letzten 3 Jahre (Beschlusssammlung, sonst auch Protokolle)
Aufmaß für Grundriss und Schnitt können in Ermangelung dessen auch durch uns aufgenommen und Wohn-/Nutzfläche und Bruttogrundfläche errechnet werden.
aktueller, vollständiger, unbeglaubigter Grundbuchauszug (Grundbuchamt)
Mietverträge oder andere mit Dritten getroffene Vereinbarungen
Bauakte (Baujahr, Baupläne, Grundrisse, Wohn-/Nutzflächenberechnung, Schnitt, Baubeschreibung)
Katasterauszug mit Angabe der Grundstücksgröße (Katasteramt)
Erschließungsbeitragsbescheinigung nach BauGB und KAG (Tiefbauamt)
Energieausweis, Thermographie, wenn vorhanden
Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen, baulichen Veränderungen
bei Wohnungseigentum zusätzlich:
Gemeinschaftsordnung (an Grundbuch geheftet)
Teilungserklärung (an Gemeinschaftsordnung an Grundbuch geheftet)
Aufteilungsplan (der Teilungserklärung beigefügt)
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wirtschaftsplan, Instandhaltungsrücklage, Rücklagenrate (Hausverwaltung)
Beschlüsse der letzten 3 Jahre (Beschlusssammlung, sonst auch Protokolle)
Aufmaß für Grundriss und Schnitt können in Ermangelung dessen auch durch uns aufgenommen und Wohn-/Nutzfläche und Bruttogrundfläche errechnet werden.