Kostenübernahme

Wer zahlt den Sachverständigen für Bergschäden?

Es werden immer noch Gelder zur Entschädigung gezahlt! – Der Abbau ist beendet – die Schadensregulierung nicht! Wussten Sie, dass der Bergbau bei Bergschäden sämtliche Kosten der Schadensfeststellung und der Rechtsverfolgung bei einer Regulierung zusätzlich zu dem zu leistenden Schadensersatz übernehmen muss (ähnlich wie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall – Schadenverursacherprinzip!)?



OHNE Kostenbelastung für Sie – Wir rechnen unsere Arbeit bei erteilter Vollmacht direkt mit dem Schadenverursacher, z. B. der RAG ab. Kurz gesagt: Wer den Schaden verursacht, muss ihn auch bezahlen! Lassen Sie also JETZT „Ihr gutes Recht“ vertreten und Ihre wertvolle Immobilie von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten!

Unsere Zielsetzung: Für alle Häuser, die dem bergbaulichen Einfluss unterliegen, die zustehenden Ansprüche durchsetzen – flächendeckend! Es soll keine Lücke übrig bleiben!