Immobilienbewertung & Kaufberatung

Verkehrswert-Ermittlung und Bewertung von Immobilien - damit Sie sicher sein können!

Immobilienbewertung - Defintion: Der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB: Der Verkehrswert / Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.



Das soll heißen: Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, den wirtschaftlich vernünftig handelnde Marktteilnehmer unter Beachtung aller wertbeeinflussenden Eigenschaften des Grundstücks am Wertermittlungsstichtag durchschnittlich zu zahlen bereit sind. Oder man sagt: Es ist die Schätzung des beim nächsten Verkauf am wahrscheinlichsten zu erzielenden Preises.